KI-Texte kennzeichnen
Der EU AI Act ist da. Ihr Hinweis in 30 Sekunden.
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Was seit dem 2. August gilt
Nicht jeder KI-Inhalt muss ein Label tragen. Die EU-KI-Verordnung unterscheidet nach Person, Zweck und Inhalt. Das Wichtigste in vier Punkten.
Wen es betrifft
- Unternehmen, Agenturen, Redaktionen
- Selbstständige und Behörden
- Vereine, sobald sie öffentlich auftreten
- Rein private Nutzung ist ausgenommen
Wann Texte dran sind
- Wenn der Text die Öffentlichkeit informiert
- und es um Angelegenheiten von öffentlichem Interesse geht
- und niemand ihn inhaltlich geprüft hat
- Für Bilder, Video und Audio gelten strengere Regeln
Wie der Hinweis aussehen muss
- Sichtbar und direkt am Inhalt
- Ein Sammelhinweis im Impressum genügt nicht
- Auch nicht ein Vermerk unten im Footer
- Die EU-Symbole sind freiwillig, der Hinweis nicht
Was bei Verstößen droht
- Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro
- oder bis zu 3 Prozent vom weltweiten Jahresumsatz
- Beschwerdestelle ist die Bundesnetzagentur
- Ein Hinweis kostet drei Wörter, Diskussionen mehr
Fristen im Blick
- 2. August 2026: Transparenzpflichten gelten
- 2. Dezember 2026: Ende der Übergangsfrist für die technische Markierung älterer Systeme
- Anbieter markieren technisch, Betreiber sichtbar
Quellen
Dieser Überblick ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr konkreter Inhalt kennzeichnungspflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel kennzeichnen Sie lieber, das ist selten falsch.
Fragen zur Kennzeichnung
Im lokalen Speicher Ihres Browsers, dem sogenannten Local Storage. Die Texte werden nie an einen Server geschickt, wir sehen sie nicht und niemand sonst. Solange Sie denselben Browser auf demselben Gerät nutzen und den Speicher nicht leeren, sind Ihre Einträge beim nächsten Besuch wieder da.
Nein, genau das ist der Preis für die Datensparsamkeit. Der Speicher hängt am Browser. Für den Umzug auf ein anderes Gerät nutzen Sie den Export als JSON-Datei. Auch der private Modus Ihres Browsers vergisst alles, sobald Sie das Fenster schließen.
Nein. Bei Texten ist die Hürde höher als bei Bildern oder Videos. Pflicht ist der Hinweis, wenn Sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und der Text nicht inhaltlich von einem Menschen geprüft wurde. Ein Produkttext im Shop fällt in der Regel nicht darunter, eine ungeprüfte Meldung zur Kommunalpolitik schon.
Nein, ausdrücklich nicht. Der Hinweis muss sichtbar sein und im direkten Zusammenhang mit dem Inhalt stehen. Ein Sammelvermerk im Impressum oder unten im Footer genügt nach den Leitlinien der EU-Kommission nicht.
Das Tool erzeugt eine saubere, datierte Formulierung und Ihre eigene Dokumentation. Es ist kein amtlich beglaubigter Zeitstempel und keine Rechtsberatung. Für die Frage, ob Ihr Inhalt kennzeichnungspflichtig ist, bleibt der Einzelfall entscheidend.
Dort gelten strengere Regeln. Realistisch wirkende Bilder, Videos und geklonte Stimmen zählen als Deepfake und brauchen ein Label direkt am Inhalt, bei Audio am Anfang. Offensichtliche Fantasiebilder sind ausgenommen. Chatbots müssen zu Gesprächsbeginn erkennen lassen, dass eine Maschine antwortet. Bei der Umsetzung auf Ihrer Website helfen wir gern.
KI-Hinweise, die zu Ihrer Website passen
Wir bauen die Kennzeichnung dort ein, wo sie hingehört: am Inhalt, im Redaktionssystem, automatisch. Damit niemand mehr daran denken muss.