Barrierefreie Website & BFSG: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit Mitte 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmen sind unsicher: Betrifft mich das? Was muss ich tun? Ein Überblick über Betroffene, Pflichten und konkrete Maßnahmen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen digitale Angebote selbstständig nutzen können. Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft.
Wen betrifft die Pflicht?
Betroffene sind vor allem Unternehmen, die elektronisch an Verbraucher anbieten:
- Online-Shops und E-Commerce
- Buchungs- und Terminsysteme
- Viele digitale Dienstleistungen mit Verbraucherbezug
Reine Informations- oder Image-Websites ohne Verkaufsfunktion sind seltener direkt betroffen. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen.
Was macht eine Website barrierefrei?
Maßstab sind die international anerkannten WCAG-Richtlinien. Wichtigste praktische Punkte:
- Kontraste: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben.
- Schriftgröße & Skalierbarkeit: Texte müssen vergrößerbar und gut lesbar sein.
- Tastaturbedienung: Alles muss auch ohne Maus nutzbar sein.
- Alternativtexte: Bilder brauchen beschreibende Alt-Texte für Screenreader.
- Formulare: Felder klar beschriften, Fehlermeldungen verständlich.
- Struktur: Saubere Überschriften-Hierarchie und semantisches HTML.
Barrierefreiheit ist auch ein Geschäftsvorteil
Eine barrierefreie Website ist für alle besser bedienbar, auch für ältere Nutzer oder Menschen mit schlechter Internetverbindung. Gute Kontraste, klare Struktur und schnelle Ladezeiten verbessern zudem die Auffindbarkeit bei Google. Barrierefreiheit und gutes Webdesign gehen Hand in Hand.
Tipp: Barrierefreiheit nachträglich „draufzusatteln“ ist teuer. Am günstigsten ist es, eine Website von Anfang an sauber und barrierearm zu bauen, dann erfüllen Sie die meisten Anforderungen automatisch.
Häufige Fragen
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.
Wen betrifft es?
Vor allem Unternehmen, die elektronisch an Verbraucher verkaufen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teils ausgenommen.
Was macht eine Website barrierefrei?
Gute Kontraste, lesbare Schrift, Tastaturbedienung, Alt-Texte, klare Formulare und saubere Struktur (Orientierung: WCAG).
Fazit
Das BFSG macht Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht, sie ist aber ohnehin ein Gewinn für alle Nutzer und für Ihre Sichtbarkeit. Wer eine Website grundsolide aufbaut, erfüllt die meisten Anforderungen automatisch.