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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die ADence GmbH unter der Marke kiwebsite gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erbringt.

Vertragspartner
ADence GmbH
Maria-Louisen-Straße 2A
22301 Hamburg
Deutschland
E-Mail: hallo@kiwebsite.de
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 134810
USt-IdNr.: DE298892958

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der ADence GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, KI-gestützte Webentwicklung, Suchmaschinen-Optimierung (SEO), Hosting, Wartung und damit verbundene Beratungs- und Dienstleistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Der Vertrag kommt durch eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Textform (z. B. E-Mail) genügt.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer zu bedienen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem aktuellen Stand der Technik, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. konkrete Conversion- oder Ranking-Versprechen im Suchmaschinen-Kontext).

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Bilder, Logos und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwendungsfähiger Form bereitzustellen.

Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Festpreis oder Stundensatz. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Festpreis-Projekten wird üblicherweise eine Anzahlung in Höhe von 50 % bei Auftragserteilung und die Restzahlung nach Abnahme fällig. Bei Projekten mit einem Volumen über 10.000 € netto kann eine zusätzliche Zwischenrechnung nach Erreichen vereinbarter Meilensteine gestellt werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für den B2B-Bereich.

Laufende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung) werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.

6. Lieferung und Fristen

Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

Im Falle höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch bei Ausfall wesentlicher Vorlieferanten oder Diensteanbieter.

7. Abnahme

Soweit die Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Auftragnehmerin zeigt die Abnahmebereitschaft schriftlich an.

Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft keine Abnahme oder Mitteilung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber das Werk produktiv nutzt.

8. Nutzungs- und Verwertungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen, nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den vertraglich erstellten Werken ein.

Die Auftragnehmerin behält das Recht, die erbrachten Leistungen zu Referenz- und Marketingzwecken zu nennen und in eigener Werbung (z. B. Portfolio, Pressemitteilungen, Social Media) zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. Eine entgegenstehende Wahl muss der Auftraggeber in Textform mitteilen.

Open-Source-Komponenten und Bibliotheken Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Urheber.

9. Mängelansprüche

Bei werkvertraglichen Leistungen hat der Auftraggeber bei Mängeln zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Auftragnehmerin kann zwischen Mangelbeseitigung und Neuerstellung wählen.

Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Nachfristsetzung endgültig fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei werkvertraglichen Leistungen ein Jahr ab Abnahme.

10. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverluste ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen.

Eine zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zu vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

12. Datenschutz

Die Parteien werden bei der Vertragsdurchführung die Vorschriften der DSGVO und das BDSG einhalten. Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.

13. Vertragsdauer und Kündigung

Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.

Dauerschuldverhältnisse (z. B. Hosting, Wartung, Service-Verträge) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026